Kategorie: Computer

Google Earth ohne Updater installieren

Hegt man wie ich etwas Bedenken bei Googles Firmenzielen, so möchte man oft auf die Dienstleistungen von Google verzichten. Jedoch muss ich eingestehen, dass Google teilweise Produkte anbietet für die es keinen wirklichen Ersatz gibt.
Ein Beispiel hierfür ist Google Earth, einziger Konkurrent der mir bisher bekannt ist ist Nasa WorldWind, ebenfalls kostenlos verfügbar. Ein Vergleich wird in einem eigenen Beitrag erstellt.


Iso Image unter Ubuntu erstellen

Da mein TabletPC kein integriertes CD-Laufwerk hat, kann es recht unkomfortabel sein das externe Laufwerk stets mit mir rumzutragen und dann auch anzuschließen.

Abhilfe schaffen oft die sogenannten Images, zu deutsch Abbilder. Die Images enthalten alle informationen die auch auf einer CD/DVD zu finden sind (kritisch sind hierbei manche Kopierschutzmechanismen die absichtlich ungültige Sektoren einbauen). Diese Abbilder werden als eine große Datei auf dem Rechner gespeichert. Je nach Programm mit dem man das Abbild erstellt hat man nacher eine .iso oder auch eine .nrg oder eins der vielen anderen Formate. Ich bevorzuge Iso-Dateien da diese von fast jedem Programm gelesen werden können. Unter Linux kann man diese Iso-Dateien direkt in die Ordnerstruktur einbinden (mounten) und hat dann somit ein virtuelles Laufwerk (erfordert einen Kernel mit dem sogenannten Loop-device).


Intel Video Treiber installieren: Vista schlägt zurück

Wie ich bereits geschrieben hatte, ist das Installieren der aktuellsten Intel Grafiktreiber auf meinem Lenovo Tablet durchaus mit Tücken verbunden gewesen.

Nun benutze ich ja auch die automatischen Windowsaktualisierungen, zum ersten Mal habe ich die Funktion aktiviert gelassen.

Neulich wurde ich dann darauf hingewiesen, dass neue Aktualisierungen heruntergeladen und installiert wurden und nach einem Neustart aktiviert werden. Daraufhin habe ich den Computer auch irgendwann mal neugestartet (die Hinweise lassen sich glücklicherweise auf 4 Stunden Intervalle reduzieren).

Danach widmete ich mich wiedereinmal den Auktionen im Onlinerollenspiel World of Warcraft. Dort konnte ich wieder die Grafikaussetzer beobachten, die ich mit dem alten Grafiktreiber beobachten konnte. Ich war doch leicht verwundert, denn direkt nach dem Installieren des neuen Treibers habe ich die Aussetzer nich mehr beobachten können.


Intel Videotreiber installieren (Windows Vista)

Tja da denkt man: „Oh da wurde der Videotreiber zurückgesetzt, vielleicht sollte man ihn mal auf den neusten Stand bringen“ (so geschehen beim Versuch World of Warcraft auf meinem Tablet zu spielen)

Also, im Jahre 2009 ist das installieren von zusätzlicher Software nun kein Hexenwerk mehr, selbst Systemtreiber kommen mit komfortablen Installationsprogrammen daher, der Gerätemanager tritt langsam in die Halle der Vergessenheit ein.


Anbieterkennzeichnung – Impressumspflicht im Welt-Weiten-Netz in Deutschland

Der Paragraph 5 des Telemediengesetzes regelt die Anbieterkennzeichnung („Impressumspflicht“).

Eine recht aufschlussreiche Hilfe findet man hier: JustLaw – Rechtsanwälte

So stellt sich mir natürlich die Frage, muss ich ein Impressum angeben oder nicht?

Darüber Aufschluss gibt (besser gesagt sollte geben) der Paragraph 5 Absatz 1 des Telemediengesetzes:

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

Stellen sich 2 Fragen:

  1. Was beinhaltet der Begriff Diensteanbieter?
  2. Was fällt unter geschäftsmäßig?

Frage 1 wird im Paragraph 2 beantwortet:

§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes
1. ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt,

In diesem Fall ist wohl jeder ein Dienstanbieter, der eine Webseite betreibt egal welcher Art.

Frage 2 hingegen fällt schon wesentlich schwieriger aus:
Der Begriff „geschäftsmäßig“ scheint ein recht schwammiger Begriff zu sein, ich würde meine Tätigkeit hier nicht als geschäftsmäßig auffassen, da ich nur als Hobby hier meine lustigen Funde im Internet Preisgebe, zudem die Durchsuchung meiner Webseite von Suchmaschinen verhindert habe. Dennoch scheint es wohl ratsam zu sein ein Impressum zu führen. Ein anderer Paragraph (Rundfunkstaatsvertrag in § 55 Abs.1) schreibt nämlich lapidar:

§ 55 Informationspflichten und Informationsrechte

(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.

Allerdings sollte dies nur für Rundfunk gelten, welcher im Sinne des Rundfunkstaatsvertrag als folgendes definiert ist (Paragraph 2):

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters. Der Begriff schließt Darbietungen ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind. Telemedien sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.Telemedien sind auch Fernseh- und Radiotext sowie Teleshoppingkanäle.

Damit sollte das nicht mehr auf Webseiten zutreffen, da diese ja schließlich über eine Verbindungsleitung übertragen werden, in Zeiten von Wireless-Hotspots und Wimax vor der Tür auch ein vager Begriff in meinen Augen.

Also geschäftsmäßig oder nich?

Für mich weiterhin unklar, da ich aber hier nicht rein private Inhalte veröffentliche sondern auch mehr oder weniger Werbung für Anbieter und Produkte mache werde ich mich wohl auf die sichere Seite retten und ebenfalls ein Impressum einführen (der Link ist ja schon da…)

Links zum Thema:
Bundesministerium der Justiz – Telemediengesetz
Landesanstalt für Kommunikation – Baden-Württemberg – Rundfunkstaatsvertrag
JustLaw – Rechtsanwälte – Impressum: Anbieterkennzeichnungspflicht
Kanzlei Dr. Bahr – 13 Fragen zum Telemediengesetz