Autor: Arsenal

Intel Video Treiber installieren: Vista schlägt zurück

Wie ich bereits geschrieben hatte, ist das Installieren der aktuellsten Intel Grafiktreiber auf meinem Lenovo Tablet durchaus mit Tücken verbunden gewesen.

Nun benutze ich ja auch die automatischen Windowsaktualisierungen, zum ersten Mal habe ich die Funktion aktiviert gelassen.

Neulich wurde ich dann darauf hingewiesen, dass neue Aktualisierungen heruntergeladen und installiert wurden und nach einem Neustart aktiviert werden. Daraufhin habe ich den Computer auch irgendwann mal neugestartet (die Hinweise lassen sich glücklicherweise auf 4 Stunden Intervalle reduzieren).

Danach widmete ich mich wiedereinmal den Auktionen im Onlinerollenspiel World of Warcraft. Dort konnte ich wieder die Grafikaussetzer beobachten, die ich mit dem alten Grafiktreiber beobachten konnte. Ich war doch leicht verwundert, denn direkt nach dem Installieren des neuen Treibers habe ich die Aussetzer nich mehr beobachten können.


Intel Videotreiber installieren (Windows Vista)

Tja da denkt man: „Oh da wurde der Videotreiber zurückgesetzt, vielleicht sollte man ihn mal auf den neusten Stand bringen“ (so geschehen beim Versuch World of Warcraft auf meinem Tablet zu spielen)

Also, im Jahre 2009 ist das installieren von zusätzlicher Software nun kein Hexenwerk mehr, selbst Systemtreiber kommen mit komfortablen Installationsprogrammen daher, der Gerätemanager tritt langsam in die Halle der Vergessenheit ein.


Schriftfarbe einer Eingabeform verändern

Da ich neulich feststellen musste dass sich meine Seite nicht ganz als benutzbar herausgestellt hat musste ich daran etwas ändern.

Das Problem war folgendes:
Das Textfeld für die Suche hat als Hintergrundfarbe weiß, was ja prinzipiell nicht schlecht ist, weil es viele Farben gibt die zu weiß einen lesbaren Kontrast schaffen.
Dummerweise war als Textfarbe jedoch ein Blauton gewählt den man am ehesten fünf Zentimeter neben der Sonne an einem schönen Sommertag wiederfindet.

Wer sich das nicht vorstellen kann, dem sei gesagt es handelt sich dabei um einen nahezu weißen Farbton. Wir haben also fastweißesblau auf weiß. Macht keinen guten Kontrast.

Abhilfe schafft die Änderung der Datei Search Form – searchform.php die man in WordPress erreicht über: Darstellung -> Editor -> Rechts aus der Liste wählen

Man erhält einen Texteditor in dem der PHP-Code des Suchformulars dargestellt ist.

Mit folgendem Code habe ich dann meine derzeitige Suchbox erhalten:

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< form method="get" id="searchform" action="<?php bloginfo('home'); ?>/">< input size="12" span style="color:#000000;" type="text" value="<?php echo wp_specialchars($s, 1); ?>" name="s" id="s" autocomplete="on"/>< input class="btn" type="submit" id="searchsubmit" value="<?php _e('Search',TEMPLATE_DOMAIN); ?>" />< /form>

Der wichtige Teil hierbei ist:

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span style="color:#000000;"

Damit kann man die Farbe festlegen, als hexadezimale Codierung für RGB, wobei ich für die Reihenfolge keine Haftung übernehmen möchte, da ich einfach nur eine schwarze Schrift haben möchte.

Man beachte: Da diese Webseite natürlich auch PHP-Skripte verwendet kann der Code nicht einfach eingefügt werden, da es sonst zu Fehlinterpretationen kommt, daher habe ich nach jeder öffnenden spitzen Klammer (<) ein Leerzeichen eingefügt um die Steuerzeichen zu umgehen. Falls jemand den Code kopieren möchte muss dies berücksichtigt werden.


Anbieterkennzeichnung – Impressumspflicht im Welt-Weiten-Netz in Deutschland

Der Paragraph 5 des Telemediengesetzes regelt die Anbieterkennzeichnung („Impressumspflicht“).

Eine recht aufschlussreiche Hilfe findet man hier: JustLaw – Rechtsanwälte

So stellt sich mir natürlich die Frage, muss ich ein Impressum angeben oder nicht?

Darüber Aufschluss gibt (besser gesagt sollte geben) der Paragraph 5 Absatz 1 des Telemediengesetzes:

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

Stellen sich 2 Fragen:

  1. Was beinhaltet der Begriff Diensteanbieter?
  2. Was fällt unter geschäftsmäßig?

Frage 1 wird im Paragraph 2 beantwortet:

§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes
1. ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt,

In diesem Fall ist wohl jeder ein Dienstanbieter, der eine Webseite betreibt egal welcher Art.

Frage 2 hingegen fällt schon wesentlich schwieriger aus:
Der Begriff „geschäftsmäßig“ scheint ein recht schwammiger Begriff zu sein, ich würde meine Tätigkeit hier nicht als geschäftsmäßig auffassen, da ich nur als Hobby hier meine lustigen Funde im Internet Preisgebe, zudem die Durchsuchung meiner Webseite von Suchmaschinen verhindert habe. Dennoch scheint es wohl ratsam zu sein ein Impressum zu führen. Ein anderer Paragraph (Rundfunkstaatsvertrag in § 55 Abs.1) schreibt nämlich lapidar:

§ 55 Informationspflichten und Informationsrechte

(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.

Allerdings sollte dies nur für Rundfunk gelten, welcher im Sinne des Rundfunkstaatsvertrag als folgendes definiert ist (Paragraph 2):

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters. Der Begriff schließt Darbietungen ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind. Telemedien sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.Telemedien sind auch Fernseh- und Radiotext sowie Teleshoppingkanäle.

Damit sollte das nicht mehr auf Webseiten zutreffen, da diese ja schließlich über eine Verbindungsleitung übertragen werden, in Zeiten von Wireless-Hotspots und Wimax vor der Tür auch ein vager Begriff in meinen Augen.

Also geschäftsmäßig oder nich?

Für mich weiterhin unklar, da ich aber hier nicht rein private Inhalte veröffentliche sondern auch mehr oder weniger Werbung für Anbieter und Produkte mache werde ich mich wohl auf die sichere Seite retten und ebenfalls ein Impressum einführen (der Link ist ja schon da…)

Links zum Thema:
Bundesministerium der Justiz – Telemediengesetz
Landesanstalt für Kommunikation – Baden-Württemberg – Rundfunkstaatsvertrag
JustLaw – Rechtsanwälte – Impressum: Anbieterkennzeichnungspflicht
Kanzlei Dr. Bahr – 13 Fragen zum Telemediengesetz


Darstellungsprobleme mit Internetexplorer 7

Es gibt wohl ein Darstellungsproblem mit dem Internetexplorer 7 von Microsoft, bei dem die Navigationsleiste, die eigentlich am linken Rand erscheinen soll rechts über dem Text der Artikel schwebt. Woher dieses Problem kommt ist mir derzeit noch unklar.

Sobald man mit der Maus jedoch in die Navigationsleiste fährt springt sie zurück an die Stelle wohin sie gehört. Das ist seltsam, falls ich eine Lösung finde werde ich sie natürlich mit der Allgemeinheit teilen.

Scheinbar tritt das Problem nur auf mit einer Navigationsleiste, die sich am linken Rand aufhält, sobald man eine Leiste am rechten Rand wählt tritt das Problem nicht sichtbar auf (vielleicht wird die Leiste wieder nach rechts gesetzt, da sie da aber eh sein muss fällt es nicht weiter auf)